Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB hier über das Internet unter www.reum-schwarze.deeinzusehen.
1.
Reum & Schwarze vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z. B. Kaufverträge, Miet-, Pacht- oder Nutzungsverträge, Beteiligungsvertrag etc..) über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe- und Produktionshallen etc.. Der Kunde verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch Reum & Schwarze vermittelten Vertrages die im Maklervertrag oder in innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen. Eine Provision wird vom Käufer bzw. gewerblichen Mieter oder Pächter erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Bei Nachweis der Möglichkeit zum Abschluss eines Wohnungsmietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber/Besteller, – sofern nichts anderen vereinbart ist – eine Provision in Höhe von 2 Monatsmieten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Durch die Neufassung des WoVermG wird üblicherweise der Vermieter der Auftraggeber der Firma Reum & Schwarze sein. Sollte es in Ausnahmefällen zum Abschluss eines Suchauftrages in Textform mit dem Mieter als Auftraggeber kommen und der Auftrag des Vermieters zur Vermietung einer Wohnung danach von Reum & Schwarze eingeholt werden, beträgt die Provision des Mieters 2,38 Monatsmieten (inkl. MwSt.).
2.
Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und zahlbar, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Rechnung noch nicht gestellt sein sollte. Die Stellung der Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.
3.
Alle unterbreiteten Angebote der Firma Reum & Schwarze sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt die Firma Reum & Schwarze keine Gewähr oder Haftung. Reum & Schwarze ist nicht verpflichtet, die Angaben von Dritten zu überprüfen. Ihr ist dieses aufgrund der Vielzahl der zu betreuenden Objekte in der Regel auch nicht möglich.
4.
Die durch die Firma Reum & Schwarze übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Firma Reum & Schwarze gestattet. Die Firma Reum & Schwarze verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit der Maklertätigkeit erhaltenen Daten, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. Die Firma Reum & Schwarze weist darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert werden und aufbewahrt bleiben.
5.
Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde der Firma Reum & Schwarze gegenüber auf Schadenersatz in Höhe der Provision.
6.
Der Firma Reum & Schwarze steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (z.B. Kauf anstatt Miete oder Miete anstatt Kauf oder Erbpacht anstatt Kauf etc.). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.
7.
Die Firma Reum & Schwarze haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die Leistungen Dritter wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Firma Reum & Schwarze – ohne rechtliche Verpflichtung – Verträge zwischen Ihren Kunden und Drittfirmen vermittelt, z. B. Bau-, Werk- oder Finanzierungsverträge etc.. Für die Leistungen der empfohlenen oder vermittelten Unternehmen übernimmt die Firma Reum & Schwarze keine Haftung.
8.
Ist dem Kunden der Firma Reum & Schwarze das angebotene Objekt bereits bekannt, so verpflichtet er sich, dieses unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, gegenüber der Firma Reum & Schwarze qualifiziert nachzuweisen. Sollte eine entsprechende Vorkenntnismitteilung nicht innerhalb der genannten Frist erfolgen, so kann sich der Kunde nicht auf die Vorkenntnis berufen.
9.
Die Firma Reum & Schwarze ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
10.
Der Kunde verpflichtet sich, die Firma Reum & Schwarze umgehend zu informieren, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermiet- bzw. Anmietabsicht aufgibt. Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung der Firma Reum & Schwarze das Objekt an einen Dritten veräußert und er zuvor an die Firma Reum & Schwarze einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der Verkäufer, einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 1,5% des vereinbarten Kaufpreises zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen. Dem Kunden bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch der Firma Reum & Schwarze unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.
11.
Für den Fall, dass ein Teil dieser AGB oder eine Klausel dieser AGB unwirksam oder lückenhaft ist, berührt dieses die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Die so unwirksame Klausel sowie eine etwaige Lücke soll durch das Gesetz geschlossen werden.
12.
Die Firma Reum & Schwarze und ihr Kunde sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Firma Reum & Schwarze in Düsseldorf ist.